Richtlinien für Kultur- und Naturgut

Der Schutz von Kultur- und Naturgütern ist ein dringendes Anliegen. Angesichts der Menge illegal gehandelter archäologischer und ethnologischer Gegenstände, aber auch in Hinblick auf Raubkunst und geschützte Naturgüter verlangt der Erwerb neuer Objekte oder die Annahme von Schenkungen oder Leihgaben von den Museumsverantwortlichen und Museumsmitarbeitenden besondere Sorgfalt und Vorsicht.

Die Publikation gibt Orientierung im Umgang mit Ankäufen, Schenkungen und Leihgaben von Kulturgut und gefährdetem Naturgut. Sie unterstützt die Schweizer Museen bei der schriftlichen Ausformulierung von konkreten Ankaufsregeln für die eigene Institution, indem sie die bestehenden internationalen Übereinkommen und nationalen Gesetze kurz skizziert, eine Checkliste bereitstellt und weiterführende Links und Datenbanken auflistet.

Wenn Herkunft und Besitzverhältnisse eines Objekts nicht ausreichend geklärt werden können, sollte sein Erwerb oder seine Annahme nicht in Betracht gezogen werden. Aus ethischer Sicht ist es irrelevant, ob es sich bei dem zu erwerbenden Objekt um einen Ankauf, eine Schenkung oder eine Leihgabe handelt. Es gilt, sich mit aller Gewissenhaftigkeit der Frage zu stellen, ob das Objekt legal auf dem Markt ist und ob seine Erwerbsgeschichte Hinweise auf eine gewaltsame oder illegale Aneignung gibt.

VMS und ICOM Schweiz, 2019, 12 Seiten

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